Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.06.2010
I. Allgemeines-Geltungsbereich
1. Wir liefern ausschließlich auf
Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder
abweichenden Bedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie
verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit Ihnen einverstanden
erklären. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen
uns und dem Käufer zwecks Ausführung getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
4. Bei Erwerb von Softwarelizenzen gelten
zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen „Software“.
II. Angebot-Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
2. In Anzeigen, Preislisten,
Prospekten usw. enthaltende Angebote sind auch bzgl. der Preisangaben
freibleibend und unverbindlich.
3. An Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies
gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4. Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen sind nur dann gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das
Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
5. Die bei Vertragsabschluß
festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu
diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den
Angeboten sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der
vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
III. Preise
1. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab
Geschäftssitz Mönchengladbach“.
2. Die gesetzliche MwSt. ist in
unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Verpackungs-, Versand- und
Versicherungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Wir liefern ausschließlich gegen
Barnachnahme oder Bankeinzug.
2. Soweit sich aus der Rechnung nichts
anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch
berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Kommt der Käufer seiner
Zahlungsverpflichtung nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein
oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4. Dem Käufer stehen
Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer
zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferbedingungen-Lieferzeit
1. Die Lieferung erfolgt „ab
Geschäftssitz Mönchengladbach“, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
2. Die von uns genannten Termine und
Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten.
3. Die vereinbarte Lieferfrist
verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den
Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem
anderen Abschluß in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin
vereinbart ist.
4. Wird ein vereinbarter Liefertermin
um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, uns eine
Nachfrist von einem Monat zu setzen. Wird die Lieferung nicht bis zum Ablauf
der Nachfrist erfüllt, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schaden
stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des
eingetreten Schadens begrenzt.
5. Ereignisse höherer Gewalt
berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung
und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
sonst unmöglich machen, und zwar gleich ob sie bei uns oder einem Unterlieferer
eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten
oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann
der Käufer zurücktreten.
VI. Versand-Gefahrenübergabe
1. Die Gefahr geht, soweit nicht
anders vereinbart, mit der Absendung der Lieferung „vom Lager“ auf den Käufer
über. Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung und auch bei
Versand durch unsere eigenen Transportmittel.
2. Der Käufer trägt die Gefahr für die
zurückgenommenen Lieferungen während des Rücktransportes, sowie für die
Verpackung während des Hin-und Rücktransports.
3. Wird der Versand der Ware ohne
unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit
Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis
zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware),
auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Wir sind berechtigt, Herausgabe der
in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände
bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch den Käufer als
gefährdet erscheinen lassen, insbesondere auch im Falle der Beantragung eines
gerichtlichen Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. Gegen diesen
Herausgabeanspruch steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Der
Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der
Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich
Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
3. In der Zurücknahme der Kaufsache
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwaltungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers
abzgl. angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
VIII. Mängelgewährleistung-Haftung
1. Die Gewährleistungsrechte des
Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein von uns vertretener
Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir
die Aufwendung nur bis max. zur Höhe des Kaufpreises und soweit sich die
Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als
dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Sind wir zur
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu
verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts
anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen
Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§
463, 480 Abs. II BGB geltend macht. Doch ist die Ersatzpflicht auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Über den Rahmen der in den
vorstehenden Ziffern 4 u. 5 vorgesehenen Haftung ist unsere Ersatzpflicht,
soweit gesetzlich, ausgeschlossen.
7. Die Gewährleistung beträgt 6
Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Ausgenommen von dieser Garantie sind
Halbleiter und Verbrauchsmaterial (Prozessoren, Druckköpfe etc.). Diese Frist
ist eine Verjährungsfrist und gilt für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
IX.
Gewährleistung bei Software
1. Wir weisen den Kunden
darauf hin, dass nach gegenwärtigem Stand der Technik Fehler in
Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern weder
eine bestimmte Eigenschaft bezüglich einzelner Softwareprogramme zu, noch
treffen wir eine Aussage oder Empfehlung hinsichtlich der Tauglichkeit der
Softwareprogramme für Kundenzwecke oder -Bedürfnisse. Insoweit trifft uns auch
keine Hinweis- oder Aufklärungspflicht.
2. Wir haften nicht für die
Wiederbeschaffung oder den Verlust von Daten, die bei der Verwendung von uns
gelieferter Software oder von uns gelieferten Speichermedien eventuell
beschädigt werden oder verloren gehen, sofern der Kunde nicht seinerseits
sicherstellt, dass sämtliche seiner Daten jederzeit - in den für die Relevanz
der Daten erforderlichen Abständen - in maschinenlesbarer Form gesichert wird,
so dass sie mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können, es sei denn,
dass wir deren Verlust oder Beschädigung grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht haben.
X. Erfüllungsort-Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile
ist, soweit nicht anders vereinbart, Mönchengladbach.
2. Gerichtsstand, auch im Wechsel- und
Scheckprozeß, ist das für unseren Geschäftssitz Mönchengladbach zuständige
Gericht; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu
verklagen.
XI. Schlußbestimmung
1. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt
deutsches Recht. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechtes wird abgedungen.
2. Bei Export unserer Waren durch
unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der BRD übernehmen wir keine Haftung,
falls durch unsere Lieferung Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer
ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von
Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert
werden.
3. Sollten vorstehende AGB teilweise
rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.